Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ ab dem 8. Juni 2012 bis zum Ende des erstinstanzlichen Verfahrens mit weiteren CHF 14'706.45. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz von CHF 3'429.00 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).