Der Kanton Bern hat Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ während der Untersuchung in der Zeit vom 4. Mai 2011 bis zum 7.Juni 2012 vorschussweise bereits mit CHF 3‘672.00 entschädigt. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz von CHF 550.80 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).