Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 188 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 8‘536.00 (Gebühren CHF 7'536.00, Auslagen CHF 1‘000.00) (zuzüglich der Kosten der amtlichen Verteidigung in erster Instanz). 3. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘000.00 (zuzüglich der Kosten der amtlichen Verteidigung in oberer Instanz). III.