Demnach ist er verpflichtet dem Kanton Bern die ausgerichteten Entschädigungen zurückzuzahlen und Rechtsanwalt X.________ die Differenz zwischen den amtlichen Entschädigungen und den vollen Honoraren zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten in erster Instanz (inkl. Untersuchung) wurden Rechtsanwalt X.________ vom Kanton Bern amtliche Entschädigungen in der Höhe von insgesamt CHF 18‘378.45 (CHF 3‘672.00 + CHF 14‘706.45) ausgerichtet. Die Differenz zum vollen Honorar beträgt insgesamt CHF 3‘979.80 (CHF 550.80 + CHF 3‘429.00).