66 ligen Paarsituation zwischen ihm und der Strafklägerin. Auch wenn nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass der Beschuldigte in einer anderen Paarbeziehung ähnlich auf eine Kränkung reagieren und seine Macht demonstrieren wird, kann deshalb nicht von einer ungünstigen Prognose gesprochen werden. Ausserdem hat der Beschuldigte mehr als ein halbes Jahr in Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbracht, was hoffentlich ebenfalls eine gewisse spezialpräventive Wirkung haben wird.