Dies ist sein gutes Recht, es kann ihm aber deswegen auch kein "Geständnisrabatt" gewährt werden. Im Verfahren verhielt sich der Beschuldigte grundsätzlich kooperativ. Sein Untertauchen darf ihm nicht angelastet werden. Hingegen ist straferhöhend zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte während laufendem Verfahren erneut straffällig wurde, indem er am 4. Juni 2012 mit weiteren Mittätern in die K.________ einbrach, versuchte, einen Tresor aufzubrechen und schliesslich eine Schachtel Marsriegel stahl.