637 Z. 32). Gemeinsam mit der Strafklägerin hat er einen Sohn mit Jahrgang 2009 (pag. 142 Z. 43 f.). Seine (neue) Ehefrau lebt in Mazedonien (pag. 637 Z. 33), sein Sohn lebt zusammen mit der Strafklägerin in der Schweiz (pag. 638 Z. 32 ff.). Gemäss seinen Angaben an der Berufungsverhandlung lebt der Beschuldigte inzwischen selbst wieder in Mazedonien bei seiner (neuen) Ehefrau, da er in der Schweiz nicht mehr arbeiten dürfe. Dort arbeite er im Metallbau und verdiene netto EUR 500.00 monatlich.