13.2.5 Täterkomponenten Vorleben, insbesondere Vorstrafen Der Beschuldigte ist als jüngstes von drei Kindern in Mazedonien bei seinen Eltern aufgewachsen. Er besuchte die Grundschule und absolvierte danach eine Lehre als Schweisser. Bis zum 21. Lebensjahr lebte und arbeitete er in Mazedonien (pag. 329 Z. 263 ff.). Der Beschuldigte war im Zeitpunkt der Vergewaltigung nicht vorbestraft (vgl. pag. 798). Das Vorleben wirkt sich vorliegend weder straferhöhend noch strafreduzierend aus. Persönliche Verhältnisse und Strafempfindlichkeit Der Beschuldigte ist wieder verheiratet (pag. 637 Z. 32).