Gesamttatverschulden und Einsatzstrafe für die Vergewaltigung Das gesamte Tatverschulden liegt – in Relation zum weiten Strafrahmen – trotz der leicht verschuldenserhöhenden subjektiven Tatkomponenten immer noch im leichten Bereich. Diesem Tatverschulden erscheint eine Einsatzstrafe für die Vergewaltigung in der Höhe von 18 Monaten Freiheitsstrafe angemessen. 13.2 Sexuelle Nötigung 13.2.1 Strafrahmen und Strafart Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 189 Abs. 1 StGB).