Eine Geldstrafe fällt ausser Betracht. 13.1.2 Objektive Tatkomponenten Ausmass der Verletzung des geschützten Rechtsguts Vorliegend kam es zu einer Vergewaltigung unter Ehepartnern, welche bereits sexuelle Kontakte pflegten. Sie fand zudem im gewohnten häuslichen Umfeld (Schlafzimmer) statt. Der Beschuldigte verwendete dabei zwar kein Kondom, je-