Es dauerte wenige Sekunden, bis der Beschuldigte bei diesem (zweiten) Vaginalverkehr zum Samenerguss kam, aufstand und sich ohne eine Wort zu sagen unter die Dusche begab. Die Strafklägerin duldete diesen zweimaligen Beischlaf nur, weil der Beschuldigte, einerseits direkt Gewalt anwandte, indem er sie aufs Bett stiess, mit seinen Händen ihre Schenkel auseinanderpresste, und sich mit seinem Gewicht auf sie legte. Unter dem Eindruck der zuvor erfolglosen Gegenwehr im Wohnzimmer und in ihrer Furcht vor weitergehender körperlicher Gewalt, sah die Strafklägerin von weiterer Gegenwehr ab und liess ihn gewähren.