Während knapp einer Minute kam es zum (ersten) Vaginalverkehr. Unmittelbar anschliessend zog der Beschuldigte die Strafklägerin wieder in eine sitzende Position hoch und es kam auf seinen Befehl hin und entgegen ihrem explizit geäusserten Willen erneut zum Oralverkehr. Danach stiess er die Strafklägerin erneut auf das Bett, presste wiederum ihre Schenkel auseinander und drang ein weiteres Mal mit dem Glied in sie ein. Es dauerte wenige Sekunden, bis der Beschuldigte bei diesem (zweiten) Vaginalverkehr zum Samenerguss kam, aufstand und sich ohne eine Wort zu sagen unter die Dusche begab.