Vergewaltigung Gemäss dem erstellten Sachverhalt sass die Strafklägerin auf der Bettkante und vollzog – weil sie fürchtete, wieder geschlagen zu werden – den verlangten Oralverkehr mit dem Beschuldigten. Sodann wurde sie von diesem in eine stehende Position hochgezogen und der Beschuldigte zog ihr die Trainer- und die Unterhose aus. Danach stiess er die Strafklägerin zurück auf das Ehebett und legte sich auf sie, wobei er ihr mit den Händen ihre Beine auseinanderpresste und mit dem Glied in ihre Scheide eindrang. Während knapp einer Minute kam es zum (ersten) Vaginalverkehr.