Damit manifestierte sie ein weiteres mal, nun nonverbal, ihren Willen, keinen Oralverkehr zu haben. Der Beschuldigte hielt jedoch den Kopf der Strafklägerin weiterhin fest, so dass diese ihre anfängliche physische Gegenwehr aufgab und seinen Penis schliesslich in den Mund nahm und den Beschuldigten während ca. 2 Minuten oral befriedigte. Weiterhin äusserte sie aber gegenüber dem Beschuldigten, dies eigentlich nicht tun zu wollen.