Selbst wenn ihre Schwester ebenfalls involviert gewesen sein sollte, änderte dies nichts am Ergebnis. Der Schwager belastet mit seinen Aussagen nämlich indirekt den Beschuldigten ebenfalls. 9.6 Erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet gestützt auf die Versicherungsunterlagen und die glaubhaften Aussagen der Strafklägerin sowie ihrer Schwester folgenden Sachverhalt als erstellt: Im Rahmen eines Streits zwischen ihm und der Strafklägerin am gemeinsamen Domizil traf der Beschuldigte mit der nach der Strafklägerin geworfenen Fernbedienung den Fernseher und beschädigte diesen am Display (Totalschaden).