Ein solches Naheverhältnis, wenn nicht noch eine intensiveres, besteht allerdings auch gegenüber ihrem Mann und es wäre zu erwarten, dass sich – wenn schon – (auch) diese beiden Personen abgesprochen hätten. I.________ machte jedoch nicht nur völlig andere Aussagen als ihr Mann, sie belastete diesen sogar, indem sie angab, sie vermute, er habe die Sache mit dem Beschuldigen «eingefädelt». Ihre Aussagen sind gerade aus diesem Grund glaubhaft.