208 Z. 154: «mein Konto»). Seine Frau müsse davon wissen, er habe ihr gesagt, dass er von der Versicherung der Familie A.________ Geld erhalten habe (pag. 208 Z. 152 f.) Seine Frau habe den defekten Fernseher nicht gesehen, da er diesen im Keller deponiert und zwei Monate später entsorgt habe (pag. 207 Z. 61 f. und 90 ff.). Er habe seiner Frau aber gesagt, dass der Sohn des Beschuldigten diesen kaputt gemacht habe (pag. 207 Z. 66 f.). Auf Vorhalt des Kostenvoranschlags des Elektrofachgeschäfts ________ bestritt H.________, selber dort gewesen zu sein. Das müssten der Beschuldigte oder die Strafklägerin gewesen sein. Weshalb sein Name darauf stehe, verstehe er nicht.