_, der Mann von I.________ und Schwager der Strafklägerin/des Beschuldigten, gab am 27. September 2011 zu Protokoll, er regle die finanziellen Angelegenheiten Zuhause, seine Frau habe nichts damit zu tun (pag. 206 Z. 15 f). Er habe ein Postkonto, die Nummer laute ________. Seine Frau habe ebenfalls ein Postkonto, dieses sei allerdings leer und nur er benutze die Karten zu beiden Konten. Wenn seine Frau einkaufen gehe, bekomme sie Bargeld dafür (pag. 206 Z. 26 ff.).