Weitere Aussagen Schwester der Strafklägerin I.________, die Schwester der Strafklägerin, gab anlässlich ihrer Einvernahme vom 8. September 2011 an, sie wisse überhaupt nichts über den Vorfall. Sie habe von der ganzen Sache erst jetzt, im August 2011, erfahren. Ihre Schwester habe ihr erzählt, dass sie Streit mit dem Beschuldigten gehabt habe und dabei der Fernseher kaputt gegangen sei (pag. 203 Z. 15 ff.) Ihr eigener Fernseher sei weder von der Strafklägerin noch von deren Mann je beschädigt worden. Er sei noch nie defekt gewesen und habe auch nie zur Reparatur gebracht werden müssen (pag. 204 Z. 74 ff.).