Auch dass er sich nicht selbst um die Schadensabwicklung gekümmert haben, sondern alles seiner Frau überlassen haben will, mutet seltsam an, gerade weil der Beschuldigte doch gemäss den Aussagen der Strafklägerin und auch ihres Vaters ansonsten ziemlich sensibel auf Einmischungen in Geld- Angelegenheiten reagierte. Zusammenfassend vermögen die Aussagen des Beschuldigten die glaubhaften Aussagen der Strafklägerin jedenfalls nicht in Zweifel zu ziehen. 9.5.4 Weitere Aussagen Schwester der Strafklägerin I._