Zu erwähnen ist schliesslich, dass der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung in seinem letzten Wort sinngemäss meinte, wegen den Versicherungen sage er nichts, aber der Vorwurf der Vergewaltigung störe ihn. Würdigung: Der Beschuldigte bestritt – jedenfalls im Rahmen seiner Einvernahmen – konstant, an der Geschichte mit dem Fernseher beteiligt gewesen zu sein. Es finden sich in seinen Aussagen aber keine besonderen Realkennzeichen, welche für die Erlebnisbasiertheit seiner Version sprechen würden. Sollte der Beschuldigte tatsächlich nicht involviert gewesen sein, dürften solche zwar auch nicht unbedingt erwartet werden.