634 Z. 7 ff.). In Bezug auf den Vorwurf des Versicherungsbetrugs im Zusammenhang mit den Autokratzern gab der Beschuldigte zudem an, der Vater seiner Frau habe vorgeschlagen, die Sache mit dem Garagier abzusprechen, so dass sie das Geld erhalten würden (pag. 635 Z. 6 ff.). Zu erwähnen ist schliesslich, dass der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung in seinem letzten Wort sinngemäss meinte, wegen den Versicherungen sage er nichts, aber der Vorwurf der Vergewaltigung störe ihn. Würdigung: Der Beschuldigte bestritt – jedenfalls im Rahmen seiner Einvernahmen – konstant, an der Geschichte mit dem Fernseher beteiligt gewesen zu sein.