Seine Frau habe ihm dann erzählt, der Sohn habe diesen kaputt gemacht. Wer Kontakt mit der Versicherung gehabt habe, wisse er wirklich nicht, jedenfalls nicht er selbst. Offenbar auf Nachhaken des Gerichtspräsidenten gab er dann aber an, dass seine Frau Kontakt mit der Versicherung gehabt habe, wisse er schon. Offenbar habe sie der Versicherung gesagt, dass es sich um den Fernseher der Schwester gehandelt habe. Warum die Strafklägerin nicht gesagt habe, es sei der eigene Fernseher gewesen, wisse er nicht. Er wisse auch nicht, was die Strafklägerin mit ihrer Schwester abgemacht habe (pag. 634 Z. 7 ff.).