49 weiter aus, der Vater der Strafklägerin habe den Garagier gekannt und diesem zwei Flaschen Wein gegeben (pag. 273 Z. 139 ff.). Damit habe er nun aber die ganze Wahrheit gesagt (pag. 274 Z. 160 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, betreffend den Vorfall mit dem Fernseher habe er wirklich keine Ahnung. Er sei damals ausser Haus gewesen. Als er nach Hause gekommen sei, sei der Fernseher bereits beschädigt gewesen. Seine Frau habe ihm dann erzählt, der Sohn habe diesen kaputt gemacht.