271 Z. 18 ff.). Der Beschuldigte verneinte, noch andere Angaben berichtigen zu wollen, und bestätigte danach seine frühere Aussage, wonach der Fernseher von seinem Sohn unten rechts mit der Nuggiholzkette beschädigt worden sei, als dieser in seinem Laufgestell gewesen sei. Auf Frage, wer alles die Beschädigungen gesehen habe, meinte der Beschuldigte, er selbst, seine Frau und der Sohn (pag. 273 Z. 109 ff.). Sodann gab er in Bezug auf den Fall mit den Autokratzern noch zu, dass er dass Auto nicht sogleich und auch nicht vom Garagier, der von der Versicherung das Geld erhalten hatte, habe reparieren lassen. Der Beschuldigte führte