In besonderem Masse für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spricht sodann, dass sie zugab, dass sie schon gewusst habe, etwas Unrechtes zu tun, nachdem sie vom Beschuldigten hierüber (Versicherungsdeckung) aufgeklärt worden sei. Ein solches Zugeständnis und damit eine gleichzeitige Selbstbelastung bei der Polizei