Wer jemanden zu Unrecht eines Versicherungsbetrugs bezichtigen möchte, würde sich kaum ausdenken, dass der Fernseher zu Schaden gekommen sei, weil der Ehemann mit einer TV-Fernbedienung nach einem geworfen habe. Auch der prima vista bestehende Widerspruch in Bezug auf das genaue Zustandekommen der Beschädigung des Apparats löst sich bei genauerer Betrachtung auf: Die Strafklägerin sagte nie aus, die Frontscheibe des TVs sei zersplittert, vielmehr sprach sie zunächst stets nur von Splittern die beim Wurf der Fernbedienung entstanden seien, und stellte an der Hauptverhandlung schliesslich klar, dass es die geworfene Fernbedienung selbst gewesen sei, die zersplittert sei.