47 seher der Schwester beschädigt. Ihr Mann habe ihr dies so aufgetragen. Die Schwester und deren Mann hätten den gleichen Fernseher gehabt, im Gegensatz zu ihnen jedoch noch über die Rechnung verfügt. Vor allem aber habe der Beschuldigte gesagt, die Versicherung zahle nicht, wenn man den eigenen Fernseher kaputt mache, sondern nur, wenn es der Fernseher von jemand anderem sei. Sie selbst habe gar nicht gewusst, dass sie so eine Versicherung gehabt hätten. Diese sei zwar auf ihren Namen gelaufen, weil das aufgrund ihrer Schweizerbürgerschaft irgendwie billiger gekommen sei.