Obschon sie ihm schon verschiedentlich angedroht gehabt habe, ihn anzuzeigen, sei es nicht gegangen. Der Beschuldigte habe z.B. gesagt, wenn sie ihn anzeige, «figge ich deine Mutter, du kannst eh nichts machen, du bist zu blöd» (pag. 224 Z. 187 ff.). Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab die Strafklägerin zu Protokoll, der Beschuldigte habe den Fernseher kaputt gemacht. Er habe die Fernbedienung nach ihr geworfen. Diese sei zu Boden gefallen, zersplittert und die Splitter hätten dann den Fernseher getroffen. Sie habe danach mit der D.________Versicherung Kontakt aufgenommen und angegeben, sie habe mit ihrer Handtasche den Fern-