228) sage ihr nichts. Sie könne sich aber daran erinnern, dass sie telefoniert gehabt habe und dann quasi als Beweis, dass der TV überhaupt existierte, die ausgeführten Ratenzahlungen an die Versicherung geschickt habe (pag. 224 Z. 182 ff.). Sie habe zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht gewusst, dass sie dafür versichert gewesen sei, wenn sie jemanden durch ihr Handeln an Hab und Gut schädige (pag. 224 Z. 174 ff.). Das Unrecht ihres Handelns sei ihr schon bewusst gewesen. Aber sie habe keine Wahl gehabt. Wenn sie ihren Mann angezeigt hätte, hätte sie diesen und ihre Familie verloren. Obschon sie ihm schon verschiedentlich angedroht gehabt habe, ihn anzuzeigen, sei es nicht gegangen.