Die Versicherung beharrte aber auf einem Beleg oder wenigstens der Angabe, wo der TV gekauft worden sei. Die Strafklägerin stellte in Aussicht, noch einmal mit der Schwester zu schauen, ob ein Garantieschein oder eine Kaufbestätigung organisiert werden könne und danach nochmals anzurufen (Telefonnotiz Nr. 3). Am 1. Februar 2010 ging bei der Versicherung eine Teilzahlungsvereinbarung vom 23. März 2009 zwischen Coop/Interdiscount und H.________, dem Schwager der Strafklägerin/Ehemann ihrer Schwester, betreffend einen 42-Zoll TV, Modell