Andererseits wäre aber auch nicht nachvollziehbar, wieso die Versicherung diesfalls die Schadenssumme an die Schwester der Strafklägerin auszahlte. Während der Beschuldigte zudem von einer Beschädigung mit einer Nuggiholzkette gesprochen habe, habe sein Schwiegervater ausgesagt, es habe sich um eine Holzlokomotive gehandelt, mit welcher der Sohn des Beschuldigten den Fernseher kaputt gemacht habe und zwar – wiederum entgegen den Aussagen des Beschuldigten – jenen der der Familie H.________. Es sehe ganz so aus, als dass die beiden sich schlecht abgesprochen hätten.