Der Beschuldigte sagte, das sei überhaupt nicht eklig, worauf die Strafklägerin ihn nochmals während ca. 30 Sekunden oral befriedigte. Danach stiess der Beschuldigte die Strafklägerin erneut auf das Bett, presste wiederum ihre Schenkel mit den Händen auseinander und drang ein zweites Mal mit dem Glied in ihre Scheide ein, worauf er nach wenigen Sekunden zum Samenerguss kam. Ohne ein Wort zu sagen, stand der Beschuldigte auf und begab sich unter die Dusche. Die Strafklägerin war vom Beschuldigten zuvor während Jahren regelmässig geschlagen, getreten und an den Haaren gezogen worden.