Danach stand der Beschuldigte wieder auf und zog die Strafklägerin erneut vom Bett auf, so dass sie wieder am Bettrand sass und er vor ihr stand. Nochmals befahl er ihr mit den Worten „Nimm es“, ihn oral zu befriedigen. Die Strafklägerin lehnte dies mit den Worten, sie wolle das nicht, es sei eklig, ab. Der Beschuldigte sagte, das sei überhaupt nicht eklig, worauf die Strafklägerin ihn nochmals während ca. 30 Sekunden oral befriedigte.