Die Strafklägerin versuchte, mit dem Kopf entgegen zu halten, gab aber, nachdem ihr klar geworden war, dass weitere Gegenwehr nichts nützen würde, ihren körperlichen Widerstand auf und nahm das Glied des Beschuldigte in den Mund, nicht ohne mehrmals zu sagen, sie wolle das nicht, worauf der Beschuldigte ihr antwortete, sie solle die Fresse halten und es einfach machen. Nach ca. zwei Minuten packte der Beschuldigte die Strafklägerin am Arm und befahl ihr, mit in das Schlafzimmer kommen. Sie wehrte sich zunächst, folgte dem Beschuldigten dann jedoch aus Angst, geschlagen zu werden, in das Schlafzimmer.