Der Beschuldigte setzte sich über diesen Protest hinweg, nahm den Hinterkopf der Strafklägerin mit beiden Händen und zog diesen an sein erigiertes Glied heran. Die Strafklägerin versuchte, mit dem Kopf entgegen zu halten, gab aber, nachdem ihr klar geworden war, dass weitere Gegenwehr nichts nützen würde, ihren körperlichen Widerstand auf und nahm das Glied des Beschuldigte in den Mund, nicht ohne mehrmals zu sagen, sie wolle das nicht, worauf der Beschuldigte ihr antwortete, sie solle die Fresse halten und es einfach machen.