Die Strafklägerin lehnte dies ab, weil ihr in dieser gespannten Stimmung überhaupt nicht danach zumute war und weil ihr zweijähriger Sohn unmittelbar daneben am Spielen war, was sie dem Beschuldigten auch so sagte. Der Beschuldigte setzte sich über diesen Protest hinweg, nahm den Hinterkopf der Strafklägerin mit beiden Händen und zog diesen an sein erigiertes Glied heran.