42 das Wohnzimmer zurückkehrte, hatte er den Hosenstall offen und daraus ragte sein erigiertes Glied hervor. Stehend forderte die auf dem Sofa sitzende Strafklägerin mit den Worten „Nimm es!“ zu Oralverkehr auf. Die Strafklägerin lehnte dies ab, weil ihr in dieser gespannten Stimmung überhaupt nicht danach zumute war und weil ihr zweijähriger Sohn unmittelbar daneben am Spielen war, was sie dem Beschuldigten auch so sagte.