Als die Strafklägerin ihn zur Begrüssung umarmen wollte, stiess er sie zurück, lehnte ihr Angebot nach Kaffee und Kuchen ab und begann, mit dem Sohn im Wohnzimmer zu spielen. Als ihm die Strafklägerin später um ca. 19.00 Uhr auf seinen Wunsch hin doch noch einen Kaffee brachte, stellte er diesen und auch ihren Kaffee wieder zurück in die Küche. Als er von der Küche in