Zwischenfazit zu den Aussagen des Beschuldigten Zusammenfassend erweisen sich die Aussagen des Beschuldigten als teilweise widersprüchlich und insbesondere in Bezug auf das Zustandekommen des Oralund Geschlechtsverkehrs als lebensfremd und nicht nachvollziehbar. Auf diese kann in Bezug auf den genauen Ablauf und insbesondere die Einvernehmlichkeit der sexuellen Kontakte nicht abgestellt werden. 8.6 Erstellter Sachverhalt Gestützt insbesondere auf die glaubhaften Aussagen der Strafklägerin erachtet die Kammer daher folgenden Sachverhalt als erstellt: