41 nahme aber auch seines letzten Wortes an der Berufungsverhandlung durchaus differenziert auszudrücken vermochte. Fragen wirft auch der Umstand auf, dass sich der Beschuldigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung plötzlich an einen Unfall erinnern konnte, bei welchem die Strafklägerin die Treppe heruntergestürzt sei, weshalb er sie in das Spital begleitet habe. Just an den Umstand, dass sich die Strafklägerin dabei eine Kieferverletzung zugezogen hatte, wollte sich der Beschuldigte aber bezeichnenderweise nicht erinnern können.