Gemäss seinen Erstaussagen, seien sie jedoch nach dem (erst auf Frage nach dem Duschen erwähnten, zweiten) Geschlechtsverkehr noch ins Wohnzimmer gegangen und hätten über ihre Probleme gesprochen. Dies steht zwar in keinem direkten Widerspruch, ist aber dennoch sehr auffällig. Auffällig ist auch, dass der Beschuldigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zunächst – trotz entsprechender Nachfrage – in aller Deutlichkeit verneinte, an jenem Abend Geschlechtsverkehr gehabt zu haben und dies erst auf Intervention seines Verteidigers wegen angeblicher Verständigungsprobleme berichtigte.