Erstinstanzliche Hauptverhandlung Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. April 2015 führte der Beschuldigte nochmals aus, es sei nicht so gewesen, wie in der Anklageschrift umschrieben. Er habe nichts gemacht, es sei «ganz normal» gewesen. Am nachfolgenden Tag sei er ja bei der Polizei gewesen und habe gemeldet, dass er die Wohnung verlassen werde. Er habe gewusst, dass so etwas kommen würde und deshalb bei der Polizei gemeldet, dass er nicht mehr dableiben werde. Er habe so etwas in der Art befürchtet. «Sie» würden das so machen, die Familie der Strafklägerin. Die Strafklägerin habe gesagt, sie würde sich umbringen.