39 alles normal und in Ruhe besprechen und klären können. Später habe die Strafklägerin ihm geschrieben, er solle zurückkommen, aber er sei nicht zu ihr zurückgegangen. Ihr Vater habe ihm gedroht, ihn umzubringen. Noch heute schicke er Leute zu ihm, um ihm zu drohen. Warum der Vater der Strafklägerin wütend sei, wisse er nicht, glaublich wegen der Trennung (pag. 123 Z. 107 ff.). Erstinstanzliche Hauptverhandlung Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. April 2015 führte der Beschuldigte nochmals aus, es sei nicht so gewesen, wie in der Anklageschrift umschrieben.