Daran, dass die Strafklägerin einmal wegen einer Kieferverletzung im Inselspital gewesen sei, könne er sich nicht erinnern. Auf Frage, ob sie einmal einen Unfall gehabt habe, meinte der Beschuldigte dann, sie sei einmal die Treppe herunter gefallen und habe sich dabei verletzt. Er habe gearbeitet und sei deswegen nicht dabei gewesen, sie habe es ihm erzählt. Es stimme nicht, dass die Verletzung von einem Schlag seinerseits hergerührt habe. Ansonsten hätte sie ja die Polizei rufen können (pag. 122 Z. 70 ff.). Auf Frage, weshalb die Strafklägerin ihn [zu Unrecht] so stark belasten sollte, meinte der Beschuldigte, es gehe um ihren Vater.