Der Beschuldigte sagte weiter gleichbleibend aus, dass sie an jenem Abend zweimal Sex gehabt hätten. Weiter führte er, ähnlich wie bei der Hafteröffnung – aus, nach dem ersten Sex sei die Strafklägerin von ihrem Bruder abgeholt worden und zu ihrer Mutter gegangen, weil diese am nächsten Tag in die Ferien gefahren sei. Als die Strafklägerin nach etwa zwei Stunden wieder zurückgekommen sei – er sei schon im Bett gewesen – hätten sie dann wieder Sex miteinander gehabt (pag. 121 Z. 50 ff.). Daran, dass die Strafklägerin einmal wegen einer Kieferverletzung im Inselspital gewesen sei, könne er sich nicht erinnern.