Auch anlässlich der Einvernahme vom 22. Juli 2014 bestritt der Beschuldigte, die Strafklägerin vergewaltigt zu haben. Als sie sich getrennt hätten, hätten sie ein sehr gutes Gespräch miteinander gehabt, doch dann sei plötzlich die Polizei gekommen und habe von Vergewaltigung gesprochen (pag. 121 Z. 21 ff.). Er blieb auch dabei, dass es nicht stimme, dass er die Strafklägerin regelmässig geschlagen habe (pag. 121 Z. 29; pag. 122 Z. 60). Der Beschuldigte sagte weiter gleichbleibend aus, dass sie an jenem Abend zweimal Sex gehabt hätten.