An der nachfolgenden Haftverhandlung sagte der Beschuldigte aus, er sei nicht wegen der hängigen Strafuntersuchung abgetaucht, sondern wegen vielen Problemen mit zahlreichen Personen. Dahinter stecke der Vater der Strafklägerin. Deswegen habe er sich im Kanton Bern immer verstecken müssen und sich nicht frei bewegen können (pag. 64 Z. 8 ff.). Eingehende Zweiteinvernahme vom 22. Juli 2014 Auch anlässlich der Einvernahme vom 22. Juli 2014 bestritt der Beschuldigte, die Strafklägerin vergewaltigt zu haben.