Die Familie der Strafklägerin hätte diese Leute bezahlt. Er bestritt weiterhin, die Strafklägerin vergewaltigt zu haben. Es sei so «wie immer» gewesen. Neu sagte der Beschuldigte aber aus, sie hätten Sex gehabt, dann sei die Strafklägerin zu ihrer Familie gegangen. Als sie wieder zurückgekommen sei, hätten sie das zweite Mal Sex miteinander gehabt (pag. 116 f. Z. 82 ff.). Haftverhandlung vom 18. April 2014 An der nachfolgenden Haftverhandlung sagte der Beschuldigte aus, er sei nicht wegen der hängigen Strafuntersuchung abgetaucht, sondern wegen vielen Problemen mit zahlreichen Personen.