Auch gemäss dem Beschuldigten stand eine Aussprache wegen der von ihm aufgefundenen SMS und allenfalls weiterer Probleme bevor. Dass die Strafklägerin ihn in dieser Situation in der Küche «ganz normal» zu Küssen angefangen und ihm trotz des im Wohnzimmer spielenden Kindes vorgeschlagen haben soll, «ganz normalen» Sex im Schlafzimmer zu haben, ist lebensfremd. Die Aussagen des Beschuldigten, insbesondere auch die Schilderung der sexuellen Handlungen, fielen sodann eher karg aus und blieben gerade zum Kerngeschehen allgemein gehalten.